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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88   

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BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88 (https://dejure.org/1992,7108)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1992 - IX R 152/88 (https://dejure.org/1992,7108)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - IX R 152/88 (https://dejure.org/1992,7108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absetzung bei Veräußerung des einen und Erwerb eines anderen begünstigenden Objektes in einem Veranlagungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 230
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.03.1992 - IX R 305/87

    Wahlrecht gemeinsam veranlagter Steuerpflichtiger, in einem Veranlagungszeitraum,

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88
    Die so getroffene Wahl als Zweitobjekt bindet die Eheleute - und zwar jeden für sich - im gesamten Begünstigungszeitraum und damit auch in den Folgejahren (Senatsentscheidungen vom 17. März 1992 IX R 305/87, BFH/NV 1992, 594 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum, und vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 m.w.N.).

    Haben Eheleute erhöhte Absetzungen für ein zweites Objekt in Anspruch genommen, so tritt Objektverbrauch ein, wenn sie die Voraussetzungen des § 26 EStG zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erfüllen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Senatsentscheidungen vom 23. Juni 1992 IX R 257/87, nicht amtlich veröffentlicht, und in BFH/NV 1992, 594 m.w.N.).

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88
    Die so getroffene Wahl als Zweitobjekt bindet die Eheleute - und zwar jeden für sich - im gesamten Begünstigungszeitraum und damit auch in den Folgejahren (Senatsentscheidungen vom 17. März 1992 IX R 305/87, BFH/NV 1992, 594 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum, und vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1992 - IX R 257/87
    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - IX R 152/88
    Haben Eheleute erhöhte Absetzungen für ein zweites Objekt in Anspruch genommen, so tritt Objektverbrauch ein, wenn sie die Voraussetzungen des § 26 EStG zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erfüllen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Senatsentscheidungen vom 23. Juni 1992 IX R 257/87, nicht amtlich veröffentlicht, und in BFH/NV 1992, 594 m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    bb) Anspruchsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, können allerdings frei entscheiden, ob sie das Objekt als Folgeobjekt oder als Zweitobjekt gefördert wissen wollen (BFH-Urteile vom 17. März 1992 IX R 305/87, BFH/NV 1992, 594; vom 13. Oktober 1992 IX R 152/88, BFH/NV 1993, 230).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2008 - 1 K 1283/08

    Kein Wechsel von Zweitobjekt-Förderung zu Folgeobjekt-Förderung

    Die so getroffene Wahl als Zweitobjekt bindet die Eheleute - und zwar jeden für sich - im gesamten Begünstigungszeitraum und damit auch in den Folgejahren (vgl. BFH, Urteil vom 13. Oktober 1992, IX R 152/88, BFH/NV 1993, 230 m.w.N. zu § 7b EStG ; Wacker, EigZulG , 3. Aufl., 2001, § 7 Rdnr. 42; vgl. auch BFH, Beschluss vom 1. September 2005, IX B 196/04, BFH/NV 2006, 258 ).
  • FG Düsseldorf, 06.05.2002 - 7 K 5841/99

    Eigenheimförderung; Schuldzinsenabzug; Folgeobjekt; Zweitobjekt; Wahlmöglichkeit;

    Zwar hat der BFH entschieden, dass eine Bindung eintritt, wenn Eheleute für einen Veranlagungszeitraum, in dem sie ein begünstigtes Objekt veräußert und ein weiteres begünstigtes Objekt erworben haben, ihr Wahlrecht zugunsten eines Zweitobjekts ausüben und erhöhte Absetzungen für beide Objekte geltend machen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1992 IX R 152/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des - BFH/NV - 1993, 230; BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 305/87, BFH/NV 1992, 594).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 70/92

    Voraussetzungen einer erhöten Absetzung nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG)

    Für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236 m.w.N.; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230) auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an; denn von diesem Zeitpunkt an beginnt der achtjährige Begünstigungszeitraum für erhöhte Absetzungen zu laufen.
  • FG Niedersachsen, 30.12.1997 - XIV 616/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Anforderungen an die

    Die so getroffene Wahl als Zweitobjekt bindet die Eheleute - und zwar jeden für sich - im gesamten Begünstigungszeitraum und damit auch in den Folgejahren (vgl. BFH-Urteile vom 17.03.1992 IX R 305/87, BFH/NV 1992, 594; vom 13.10.1992 IX R 152/88, BFH/NV 1993, 230).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88   

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https://dejure.org/1992,25214
BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88 (https://dejure.org/1992,25214)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1992 - IX R 129/88 (https://dejure.org/1992,25214)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - IX R 129/88 (https://dejure.org/1992,25214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.1988 - IX R 142/83

    Forderung erhöhter Absetzungen für Einfamilienhäuser

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88
    Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 142/83.
  • BFH, 19.09.1991 - IX R 69/86

    Einordnung der Einräumung von Sondereigentum an einer Wohnung als

    Auszug aus BFH, 13.10.1992 - IX R 129/88
    Urteil vom 19. September 1991 IX R 69/86.
  • BFH, 19.01.2005 - X R 12/03

    Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung --wie im Streitfall-- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG, und BVerwG-Urteil in BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine nach der Anschaffung (bzw. der Herstellung) der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilte baurechtliche Genehmigung zur Dauernutzung berücksichtigt werden dürfte oder ob die Förderung ausgeschlossen ist, wenn die erworbene Wohnung -- wie im Streitfall -- im Zeitpunkt der Anschaffung (bzw. Herstellung) eine Ferien- oder Wochenendwohnung ist (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Qualifizierung des begünstigten Objekts: BFH-Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230 zu § 7b EStG und BVerwGE 45, 120 zu § 82 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 70/92

    Voraussetzungen einer erhöten Absetzung nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG)

    Für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236 m.w.N.; vom 13. Oktober 1992 IX R 129/88, BFH/NV 1993, 230) auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an; denn von diesem Zeitpunkt an beginnt der achtjährige Begünstigungszeitraum für erhöhte Absetzungen zu laufen.
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 16/92
    Urteil vom 13.10.1992 IX R 129/88.
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